Seit 1998 besteht in Kroatien die Verpflichtung über eine Seesprechfunkberechtigung zu verfügen, wenn sich am Schiff ein Seesprechfunkgerät befindet.
Diese VHF-Funkberechtigung ist seit 1998 im kroatischen Boat Skipper B (Küstenpatent B) inkludiert.
Die meisten Charteryachten sind mit Funkgeräten ausgestattet.
Viele Skipper mit altem kroatischen oder jugoslawischen Küstenpatent, aber auch Inhaber von internationalen Bootführerscheinen (Österreichische FB-Scheine oder SBF/Sportbootführerschein-See) haben das Problem, dass der jeweilige Bootschein keine Funkberechtigung beinhaltet.
Für alle Besitzer dieser Führerscheine ohne Funkberechtigung gibt es Lösungen, denn in Kroatien kann man schnell und einfach eine UKW-Funkprüfung absolvieren.
Inhaber alter Bootführerscheine mit separater Funkberechtigung (Mornar Motorist + Radiotelephone Operator), können Ihre Scheine FORMLOS auf den Boat Skipper B inkl. Funk (Küstenpatent B) oder auf den gewerblichen Boat Skipper C (amtsärztliche Untersuchung notwendig!) umschreiben lassen.
Alte Bootsführerscheine aus Jugoslawien/Kroatien
Alle Bootsführerscheine, die seinerzeit im ehemaligen Jugoslawien gemacht wurden und bis heute noch nicht umgeschrieben sind, haben keine Gültigkeit mehr. Seit 2005 ist auch der Mornar Motorist ungültig.
Die alten Dokumente können Sie gegen Gebühr umschreiben lassen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie auch eine Seesprechfunkberechtigung (UKW-Funk) vorweisen können. Haben Sie ein altes Patent ohne Funkberechtigung, können Sie eine UKW-Funkzusatzprüfung absolvieren.
Folgende Dokumente sollten Sie umschreiben lassen:
- Mornar Motorist Skipper
- Funkzeugnis Kroatien Jugoslawien
- Boat Leader’s Licence ohne Funk
>> Anbieter für Funkzeugnisse & Umschreibungen >> Infos hier
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