Österreichisches Schiffsführerpatent

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Österreichisches Schiffsführerpatent

Staatlicher Bootsführerschein der Republik Österreich

Wenn Sie in Österreich oder in einem Binnenland in Europa auf einem See, z.B. Attersee, Traunsee, Wolfgangsee, Bodensee, Gardasee etc. oder auf einem Fluss (Rhein, Wolga, Mosel, Po usw.) fahren wollen, benötigen Sie das Internationale Binnenpatent. Dieser Bootsführerschein heißt Schiffsführerpatent.

Schiffsführerpatent Österreich Flüsse Seen Wasserstrassen

 

Dabei handelt es sich um amtliche, österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Booten auf Binnengewässern.

Wenn Sie auf dem Meer, z.B. in Kroatien, Italien, Türkei, Griechenland, Spanien, mit Ihrem Boot fahren wollen, benötigen Sie ein Küstenpatent.

Schiffsführerpatente

Kapitänspatent – Seen und Flüsse
Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;

Schiffsführerpatent – 20 m
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern sowie von Fahrgastschiffen unter 20 Metern Länge auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;

Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen sowie Fahrgastschiffen unter 20 Metern Länge auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;

Schiffsführerpatent – 10 m
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 Metern auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern;

Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 Metern auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.

Beförderung von Fahrgästen
Die Berechtigung zur Beförderung von Fahrgästen kann wahlweise mit jedem Kapitänspatent und jedem Schiffsführerpatent erworben werden. Diese Berechtigung ist nicht nur für das Führen von Fahrgastschiffen erforderlich, sondern auch für die Beförderung von bis zu 12 Fahrgästen auf anderen Fahrzeugen.

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Prüfung

Die Prüfung ist mündlich und besteht aus einem theoretischen (rechtlich und technisch) und einem praktischen Teil (Fahren mit dem Boot).

Internationale Anerkennung

Zusätzlich können Inhaber eines österreichischen Befähigungsausweises gegen Gebühr auch ein „Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen – ICC“ erhalten.


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  • Seen & Flüsse
  • Für Motor- und Segelboote bis 10 Meter
  • Kein PS-Limit
  • International gültig auf allen Binnengewässern
  • (ausgenommen Donau & Wasserstraßen)

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