INTERNATIONALES KÜSTENPATENT · BOAT SKIPPER B
Staatlicher Bootsführerschein des kroatischen Seefahrtministeriums
Führerschein ausgestellt vom EU-Mitgliedstaat Kroatien
Träumen Sie davon, mit einem Boot am Meer zu fahren?
Die kroatische Adria mit ihrem schönen, azurblauen Wasser ist für Segel- und Motorbootfreunde die „Karibik Europas“.
Erleben Sie einsame Strände, wunderschöne Buchten, mediterrane Inseln und die türkisblaue Adria mit romantischen Hafenstädtchen.
Auf einem Boot faulenzen, abends auf dem Deck unter dem Sternenhimmel sitzen, mit garantierter Aussicht auf das Wasser und die Lagune…von plätschernden Wellen in den Schlaf gewiegt werden.
Genießen Sie die einzigartige Atmosphäre und erwerben Sie einen Bootsführerschein!
- Motorboote & Yachten
- Jetskis
- Segelboote
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In Kroatien gilt für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht.
- Der Boat Skipper A berechtigt zum Führen von Booten bis zu einer Länge von sieben Metern und einer max. Motorleistung bis 15 kW (20 PS) in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautischen Meilen von der Küste entfernt ist. Das Mindestalter für die Erlaubnis ist 16 Jahre.
- Der Boat Skipper B berechtigt dazu, Segelboote und Motorboote bis 30 GT (Gross-Tonnage) zu führen. Bis 12 nautische Meilen von der Küste oder Inseln. Kommerzielle Nutzung (Taxi, Tauchfahrten usw.) bis 3 Nm. Der Führerschein gilt für Segelyachten, Motoryachten und Jetskis; die Motorleistung ist nicht begrenzt. Erteilt wird die Erlaubnis ab 16 Jahren, bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren.
- Der Boat Skipper C beinhaltet die kommerzielle Nutzung für Boote bis 30 GT ohne Begrenzung der Motorleistung. Die Erlaubnis wird für eine Dauer von fünf Jahren erteilt; anschließend wird eine neue ärztliche Untersuchung (Amtsarzt) verlangt.
- Der Yachtmaster A erlaubt privates und kommerzielles Führen von Segel- und Motorschiffen bis 100 GT. Die Erlaubnis gilt fünf Jahre, eine neue amtsärztliche Untersuchung ist nach Ablauf erforderlich.
Prüfung Boat Skipper B
Die Prüfung besteht aus einem mündlich abzulegenden Nachweis über das theoretische Wissen. Derzeit ist noch keine Praxis bzw. Praxisprüfung vorgeschrieben.
Praxis Boat Skipper B
Bitte beachten Sie, dass weder Kurs noch Prüfung einen praktischen Teil (Fahren mit einem Boot) beinhalten und von den Behörden auch nicht vorgeschrieben ist. Wir empfehlen daher ausdrücklich, Fahrpraxis- oder Skippertrainings zu absolvieren.
Gültigkeit & internationale Anerkennung Boat Skipper B
Beim kroatischen Bootsführerschein handelt es sich um ein amtliches, staatliches Dokument, das von den Behörden des kroatischen Ministeriums für Seefahrt ausgestellt wird und im gesamten Adria-Raum innerhalb der 12 Seemeilen-Zone gültig sowie international anerkannt ist (z.B. Italien, Slowenien, Spanien, Griechenland, Frankreich, Türkei, Südafrika). Unter 18 Jahre ist die erlaubte Motorisierung auf 15 kW eingeschränkt. Die inkludierte UKW-Schiffsfunkberechtigung gilt für Kroatien.
Es gibt jedoch keine internationale Rechtsverbindlichkeit für Sportbootführerscheine – es sind daher die Vorschriften der jeweiligen Uferstaaten zu beachten. In der Regel werden aber alle amtlichen Küstenpatente von den Uferstaaten gegenseitig anerkannt. Rücksprache mit Ihrem Urlaubsland/Vercharterer empfohlen.